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Corona: Ab Donnerstag Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich

27. 04. 2021

Hochsauerlandkreis. Ab Donnerstag, den 29. April, ist nach der aktualisierten Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes, die soeben (Dienstag, 27. April, 15 Uhr) beim Hochsauerlandkreis eingegangen ist, der Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich. Der Kreis hatte an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 150 überschritten.
 
Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, müssen schließen. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.

 
 
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