Corona-Virus: 80 Neuinfizierte, 65 Genesene, 47 stationär

30. 04. 2021

Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis verzeichnet am Freitag, 30. April, 9 Uhr, 80 Neuinfizierte und 65 Genesene. Die 7-Tages-Inzidenz beträgt 189,0 (Stand 30. April, 0 Uhr).
Die Statistik weist damit 790 Infizierte, 7.669 Genesene sowie 183 Sterbefälle in Verbindung mit einer Corona-Infektion. Stationär werden 47 Personen behandelt, 18 intensivmedizinisch und davon werden fünf Personen beatmet.
Die 790 infizierten Personen verteilen sich insgesamt wie folgt auf die Städte und Gemeinden: Arnsberg (276), Bestwig (27), Brilon (54), Eslohe (28), Hallenberg (8), Marsberg (28), Medebach (33), Meschede (109), Olsberg (15), Schmallenberg (68), Sundern (121) und Winterberg (23).
Im Hochsauerlandkreis wurde der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. In einer aktuellen Allgemeinverfügung hat das Land NRW am Donnerstagabend (29. April) offiziell den überschrittenen Inzidenzwert festgestellt. Die Regelungen der Notbremse gelten ab dem 1. Mai und werden aufgrund des Feiertages am Montag, den 3. Mai, umgesetzt. Für die Schulen im Hochsauerlandkreis bedeutet dies die Rückkehr zum Distanzunterricht. Präsenzunterricht kann weiterhin für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulformen sowie für Förderschulen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten.
 Ebenso gilt für die Kindertagesstätten ab dem 3. Mai ein Notbetrieb. Anspruch auf eine bedarfsorientierte Notbetreuung haben in NRW beispielsweise Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, Kinder mit Behinderungen und auch Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Ein Muster hierfür gibt es unter www.kita.nrw.de, Stichwortsuche "Eigenerklärung".
Aufgrund einiger Nachfragen, weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass Kundinnen und Kunden für Termine in den Kreishäusern kein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorweisen müssen. Jedoch können die Dienststellen nur mit einer medizinischen Maske und soweit wie möglich mit vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder Mail besucht werden. Auch die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen müssen beachtet werden.

 

Bild zur Meldung: Coronavirus