Mobile Impfangebote: Regelungen zu Booster-Impfungen

23. 11. 2021

Hochsauerlandkreis. Aus aktuellem Anlass weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass die Teams der niederschwelligen Impfangebote in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Booster-Impfungen durchführen, bei denen die erste Impfserie sechs Monate bzw. fünf Monate und zwei Wochen zurückliegt.
Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Hochsauerlandkreises richtet sich nach den Bestimmungen des Landes bzw. nach der STIKO-Empfehlung. Das Land NRW hat für die Booster-Impfung nun eine Karenzzeit von fünf Monaten und zwei Wochen festgelegt. „Immungeschwächte Personen können in Absprache mit dem Arzt auf fünf Monate verkürzen",erklärt Andrea Gerbracht von der Koordinierenden Covid-Impfeinheit. 
Weiterhin können sich alle Bürgerinnen und Bürger spontan in den wechselnden stationären Räumlichkeiten impfen lassen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, mit Wartezeiten muss daher gerechnet werden. In dem Zusammenhang wird um Verständnis bei allen potenziellen Impflingen gebeten, dass ältere und chronisch kranke Personen prioritär bei der Booster-Impfung bedient werden.
Mitzubringen sind Personalausweis, Impfausweis und gegebenenfalls die Impfmappe mit den Unterlagen der ersten bzw. zweiten Impfung. Um den Prozess zu beschleunigen,  wird gebeten unter  www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.htmlLink:  Aufklärung-, Einwilligung- und Anamnesebögen zum vorgezogenen Ausfüllen herunterzuladen. In Marsberg ist das Impfteam am 10. Dezember von 15 bis 18 Uhr und am 11. Dezember von 9 bis 15 Uhr jeweils in der 
Dreifachturnhalle an der Trift.

 

Bild zur Meldung: Symbolbild Impfung