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Besuch im Krankenhaus nur mit negativem Test

05. 07. 2022

Marsberg. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der hohen Inzidenzen gilt für alle Besucher im St.-Marien-Hospital Marsberg ab dem kommenden Montag, dass der Zutritt ins Haus nur noch mit dem Nachweis eines negativen Coronatests aus einer offiziellen Teststelle zulässig ist, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Der negative Test muss unabhängig von der Immunisierung vorgelegt werden, also auch von mehrfach geimpften Personen.  Die Vorgabe gilt auch für andere Externe, zum Beispiel im St.-Marien-Hospital tätige Handwerker. 
Keinen Test müssen dagegen ambulante Patienten vorweisen, die zum Beispiel die Zentrale Notaufnahme oder das Gesundheitszentrum aufsuchen. Auch diesen Personen wird jedoch dringend zu einer vorherigen Testung geraten.    

Eine weitere wichtige Regelung  ist die FFP2-Maskenpflicht, die für alle Personen im gesamten Haus gilt. „Zum größtmöglichen Schutz der uns anvertrauten Patienten ist es wichtig, dass Besucher die FFP2-Maske ohne Unterbrechung während des gesamten Besuches, also auch im Patientenzimmer, tragen“, betont der stellvertretende Hausobere Heinrich Lake. Besucher, die sich nicht an diese Bestimmung halten, können gegebenenfalls des Hauses verwiesen werden. 

Bescheinigungen für die Kostenbefreiung bei den inzwischen kostenpflichtigen Bürgertests stellt das St.-Marien-Hospital nicht aus. Das entsprechende Formular erhalten Besucher direkt im Testzentrum oder als Download auf der Homepage des St.-Marien-Hospitals: www.bk-marsberg.de. Hier sind auch alle wichtigen Informationen zum Besuch sowie die aktuellen Hygieneregelungen zusammengestellt. 
 

 

Bild zur Meldung: Symbolbild Coronatest

 
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