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Erste Schritte beim Todesfall

Ein Todesfall bedeutet immer einen Einschnitt im Leben einer Familie. Obwohl die Trauer groß ist, sind zeitnah einige Formalitäten zu erledigen.

 

Ein Todesfall in der Familie

  • Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Notdienst (siehe Rubrik „Not-/Bereitschaftsdienst“. Er stellt den Totenschein aus, der den Todesfall dokumentiert. Kann er eine natürliche Todesursache feststellen, so wird der Totenschein sofort ausgestellt, ist die Todesursache nicht natürlich oder unklar, wird er die zuständigen Behörden benachrichtigen. Wenn Sie selbst erkennen können, dass die Todesursache nicht natürlich ist (eindeutiger Selbstmord, ein kriminelles Delikt), so informieren Sie zusätzlich die Polizei.

  • Setzen Sie sich mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl in Verbindung (siehe Rubrik „Bestatter“) und melden Sie den Todesfall. Dort werden Sie umfassend beraten und erhalten Hilfe.

 

Ihr Angehöriger verstirbt im Krankenhaus

Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder auch in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, übernimmt die Institution die Benachrichtigung eines Arztes, der die Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt, ausstellt. Auch dann können Sie als Angehöriger das Bestattungsinstitut auswählen (siehe Rubrik „Bestatter“) beziehungsweise dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen, sollte dieser sich für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen ausgesprochen haben.

 

Todesfall in der Familie offiziell melden

Die erforderlichen Formalitäten erledigt in der Regel Ihr Bestattungsunternehmen. Sind Sie nach einem Todesfall im Besitz eines Testaments des Verstorbenen, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben.

 
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